Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für Behandlungen in der Regel vollständig, insofern die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist. In diesem Falle müssen eventuelle Differenzbeträge von Patienten selbst getragen werden.
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten eine osteopathische Behandlung. Erkundigen Sie sich bitte vor der ersten Behandlung bei Ihrer Versicherung über eine mögliche Rückerstattung.
Auskunft über die entsprechenden Kosten für eine Erstanamnese, sowie für die Behandlungen, erhalten Sie in meiner Praxis.
Gerne können Sie auf der folgenden Seite schauen, ob ihre Krankenkasse etwas bezuschusst oder nicht (ohne Gewähr auf Vollständigkeit!!)
Ein vereinbarter Termin wird Ihnen, den gesetzlichen Bestimmungen zu Folge (BGB, § 252), sofern nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt, gleich aus welchen Gründen, in Rechnung gestellt, da dieser Termin kurzfristig nicht neu belegt werden kann.
Die von mir ausgestellten Rechnungen für die Heilbehandlungen können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
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